Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte mit Kaufleuten. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Spätestens mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
2.2 Vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs ist ein Angebot für 1 Monat gültig
2.3 Als Vertrag gilt auch die von beiden Seiten gegengezeichnete Auftragsbestätigung.
2.4 Die schriftliche Bestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn die Vereinbarung sofort ausgeführt wird.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich aller Kosten für Verpackung und Versand, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Anderslautende Lieferbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
3.2 Ändern sich die Preise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung wesentlich, werden die Parteien über die Preise erneut verhandeln. Wird dabei innerhalb von 14 Tagen ab Eingang unseres Änderungsverlangens eine Einigung nicht erzielt, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Die vereinbarten Preise gelten nicht für Nachbestellungen. Diese müssen von Fall zu Fall neu vereinbart werden.
4. Versand und Gefahrenübergang
4.1 Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert und gemäß § 447 BGB auf Gefahr des Bestellers.
4.2 Auf Wunsch des Bestellers wird die Ware durch uns gegen Transportschaden in Deckungshöhe des vereinbarten Preises versichert.
4.3 Teillieferungen durch uns sind zulässig.
5. Zahlungen und Rücktritt
5.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar gemäß in der Rechnung ausgewiesenem Zahlungsziel. Unberechtigte Kürzungen werden nachgefordert.
5.2 Schecks und Wechsel werden durch uns als Zahlungsmittel ausgeschlossen.
5.3 Kommt der Besteller schuldhaft seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder seinen sonstigen Verpflichtungen aus unseren allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen oder einem seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so wird die gesamte Restschuld zuzüglich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten zur sofortigen Zahlung fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Waren aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen sowie Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (zum Beispiel Rücktransportkosten, Wertminderung usw.) zuzüglich 20 % des Warenwertes zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen.
5.4 Wir sind berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Kasse gegen Dokumente auszuführen.
5.5 Der Besteller kann eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen mit einer dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Gegenforderung.
5.6 Verzugszinsen werden mit 8 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5.7. Ist ein Vertrag zwischen beiden Parteien geschlossen kann der Kunde nur unter Zahlung der bis dahin entstandenen Kosten und einer Stornierungsgebühr von mindestens 10 % des Auftragswertes vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt eine Stornierung nach der Versandbereitschaftsmeldung sind 100 % des Auftragswertes fällig.
6. Eigentumsvorbehalt, Verpfändung, Abtretung
6.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen aus unserer gesamten Geschäftsverbindung vollständig erfüllt hat.
6.2 Bis zum Eigentumsübergang der von uns an den Besteller gelieferten Waren darf der Besteller diese weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Waren entstehen, zu tragen. Der Besteller darf die Waren im normalen Geschäftsbetrieb verkaufen, sofern er uns gegenüber mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Der Besteller tritt mit dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen ab, ohne dass es dazu noch einer besonderen Erklärung bedarf. Die Gefahren des Untergangs, der Abnützung oder Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes trägt der Besteller. Das Recht des Bestellers, die von uns gelieferten Waren zu verkaufen, endet dann, wenn der Besteller im Zahlungsrückstand ist oder zahlungsunfähig wird. In diesem Fall kann der Besteller über die Vorbehaltsware nur mit unserer schriftlichen Genehmigung verfügen.
7. Lieferfristen
7.1 Unseren Kunden ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns vertriebenen Waren sind. Deswegen können wir Lieferzeiten nur für bei uns auf Lager befindliche Waren nennen, ebenso für Waren, die wir über andere Händler beziehen. Im Übrigen gelten die Liefertermine nur vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
7.2 Verzögert sich ein in Aussicht gestellter voraussichtlicher Liefertermin für den Besteller unzumutbar, so hat dieser das Recht, uns eine angemessene mindestens dreiwöchige Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zutreten. Auf weitergehende Maßnahmen uns gegenüber verzichtet der Besteller bereits heute. Ist der von uns genannte voraussichtliche Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten und hat der Besteller nicht von der im vorstehenden Absatz erwähnten Möglichkeit der Nachfristsetzung Gebrauch gemacht, haben beide Parteien das Recht, ohne weiteres durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Auch für diesen Fall gilt der im vorstehenden Absatz erwähnte Verzicht des Bestellers.
7.3 Die von uns genannte voraussichtliche Lieferzeit verlängert sich bei Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt und Ähnlichem bei uns oder unserem Lieferanten um die Dauer der vorstehend genannten Ereignisse.
8. Gewährleistung
8.1 Wir leisten Gewähr für von uns gelieferte Ware, wenn diese mangelhaft ist oder zugesicherte Eigenschaften nicht aufweist in der Form, dass wir nach unserer Wahl Nachbesserungen vornehmen, Gutschrift erteilen oder Ersatz liefern.
8.2 Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, für Nachbesserungen und für Ersatzteillieferungen 6 Monate, gerechnet ab Eingang der Ware beim Besteller. Die gesetzlichen Gewährleistungszeiten gegenüber nicht gewerblichen Nutzern bleiben unberührt. Anderslautende Gewährleistungszeiten sind schriftlich zu vereinbaren.
8.3 Der Besteller ist verpflichtet, von uns gelieferte Ware unverzüglich ab Eingang auf Mängelfreiheit hin zu überprüfen und festgestellte Mängel uns gegenüber zu rügen.
8.4 Weitergehende Ansprüche als unter Ziffer 8.1 erwähnt sind ausgeschlossen.
8.5 Für gebrauchte Ware leisten wir generell keine Gewähr, auch nicht bei nachweislichen Wartungsmängel.
9. Sonstiges
9.1 Erfüllt der Besteller seine Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit uns nicht, können wir weitere Lieferungen verweigern und nach angemessener Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.
9.2 Der Besteller kann ohne schriftliche Zustimmung von uns Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung nicht an Dritte abtreten.
9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten ist Leipzig.
9.4 Auf unsere Geschäftsbeziehung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
9.5 Eine etwaige Unwirksamkeit einer die vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, an deren Stelle eine wirksame Klausel des Inhalts zusetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Stand: 01.07.2024